Über  Kredite der Zentralbank können Geschäftsbanken ihren Kunden Kredite erteilen. Dazu verpfänden die Kreditkunden ihren Bankinstituten in der Regel Sicherheiten wie Hypotheken auf Grundstücken oder Wertpapiere. Nach erhalt der Kreditzusage kann der Kreditnehmer bei seiner Bank aus über ein Guthaben in Buchgeld bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen. Er kann davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder einer anderen Bank vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich das Geld als Bargeld auszahlen lassen. Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht einerseits eine Forderung (Schuldtitel) der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits. Sie erscheint als Aktiv-Posten in der Bilanz der Bank. Auf der anderen Seite entsteht auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf die Herausgabe von Bargeld lautet, sogenanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld erscheint als Passiv-Posten in der Bilanz.
Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.




 



 



 



 



 



 



 



 

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