Über
Kredite der Zentralbank können Geschäftsbanken ihren Kunden
Kredite erteilen. Dazu verpfänden die Kreditkunden ihren
Bankinstituten in der Regel Sicherheiten wie Hypotheken auf
Grundstücken oder Wertpapiere. Nach erhalt der Kreditzusage kann
der Kreditnehmer bei seiner Bank aus über ein Guthaben in
Buchgeld bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen. Er kann
davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der
gleichen oder einer anderen Bank vornehmen lassen oder darauf
Schecks ausstellen oder sich das Geld als Bargeld auszahlen
lassen. Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht
einerseits eine Forderung (Schuldtitel) der Bank an den Kunden
auf Rückzahlung des Kredits. Sie erscheint als Aktiv-Posten in
der Bilanz der Bank. Auf der anderen Seite entsteht auch eine
Forderung des Kunden an die Bank, die auf die Herausgabe von
Bargeld lautet, sogenanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses
Buchgeld erscheint als Passiv-Posten in der Bilanz.
Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an
Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um
ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
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