Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller entstehenden Herstellungs- und Erwerbskosten und der zur Finanzierung dieser Kosten dienenden Eigen- und Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in die Finanzierung einfließenden Eigenmittel ergibt sich der Kredit- oder Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des Darlehens. Die Hypothek (s. Grundpfandrecht) dient wie die Grundschuld als Sicherheit für den Darlehensgeber. Durch die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch hat der Darlehensgeber das Recht, seine Forderungen aus dem Erlös einer Zwangsvollstreckung zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld muss der Darlehensgeber bei einer eingetragenen Hypothek seine Forderungen erst nachweisen. Dadurch ist die Hypothek weniger flexibel zu handhaben als eine Grundschuld und wird deshalb heute auch kaum noch verwendet.




 



 



 



 



 



 



 



 

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