Ein
Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller
entstehenden Herstellungs- und Erwerbskosten und der zur
Finanzierung dieser Kosten dienenden Eigen- und Fremdmittel. Aus
der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in die
Finanzierung einfließenden Eigenmittel ergibt sich der Kredit-
oder Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des Darlehens. Die
Hypothek (s. Grundpfandrecht) dient wie die Grundschuld als
Sicherheit für den Darlehensgeber. Durch die Eintragung einer
Hypothek in das Grundbuch hat der Darlehensgeber das Recht,
seine Forderungen aus dem Erlös einer Zwangsvollstreckung zu
befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld muss der
Darlehensgeber bei einer eingetragenen Hypothek seine
Forderungen erst nachweisen. Dadurch ist die Hypothek weniger
flexibel zu handhaben als eine Grundschuld und wird deshalb
heute auch kaum noch verwendet.
|